Was Autohändler jetzt über die neuen Änderungen bei der Umkehr der Beweislast wissen müssen

von Christoph Adunka

Gebrauchtwagenhändler müssen sich 2022 auf massive Veränderungen einstellen

Neue EU-Vorschriften verändern den Handel mit Gebrauchtwagen komplett und zwingen  Autoverkäufer zum Handeln


Änderung der Gesetzeslage

Im Zuge der Umsetzung der EU-Warenverkaufsrichtlinie müssen sich Gebrauchtwagenhändler ab kommendem Jahr auf neue Herausforderungen einstellen, die unter anderem das tägliche Geschäft betreffen. Eine Anpassung der Beweislastumkehr hat zur Folge, dass sich der gesetzliche Gewährleistungszeitraum von sechs auf zwölf Monate verdoppelt. Händler tragen somit zukünftig nach dem Verkauf eines Fahrzeugs ein gesamtes Jahr die Beweislast für Mängel. 


Zudem umfasst die Gewährleistung neuerdings auch digitale Inhalte, also bspw. fest montierte Navigationssysteme. Außerdem gibt die Richtlinie mehr Transparenz beim Vertragsabschluss vor und fordert den Autoverkäufer auf, Mängel oder eine Verjährungsverkürzung von Garantieleistungen in einem gesonderten Dokument offenzulegen.

Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie


Die sog. Sachmängelhaftung oder Gewährleistung bezeichnet die gesetzliche Verantwortung des Händlers, innerhalb des Gewährleistungszeitraumes für Mängel oder Schäden aufzukommen. Käufer haben das Recht auf Reparatur dieser Schäden oder Schadensersatz. Sollte die Reparatur schlampig ausgeführt worden oder unmöglich sein, hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.


Grundsätzlich ist der Käufer in der Pflicht, nachzuweisen, dass der Schaden bereits vor Vertragsabschluss entstanden ist, allerdings sieht der Gesetzgeber vor, die Beweislast für einen begrenzten Zeitraum nach dem Kauf auf den Verkäufer abzuwälzen. Da es in der Praxis schwer sein wird, zu beweisen, dass Schäden erst nach dem Vertragsabschluss entstanden ist, muss der Verkäufer am Ende meistens für den Schaden aufkommen.


Anders verhält es sich mit der Garantie, die vom Autohaus oder Hersteller freiwillig gewährt wird. Diese ist von gesetzlichen Vorgaben ausgenommen. Hier können also jegliche Garantieansprüche, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehen, vereinbart werden.


Folgen für den Gebrauchtwagenmarkt


Für Käufer und Händler hat die Gesetzesänderung ab Januar 2022 weitreichende Folgen. Bei Privatkäufen erhöht die verlängerte Gewährleistung den Käuferschutz und sorgt für mehr Sicherheit beim Kauf eines Gebrauchtwagens. Für den Händler fällt das Urteil weniger positiv aus; Dieser ist ab kommenden Jahr in der Pflicht, für 12 Monate nach dem Vertragsabschluss beweisen zu können, dass Sachmängel bzw. neuerdings auch Mängel an digitalen Inhalten zum Kaufzeitpunkt noch nicht bestanden.  


Durch diese Gesetzesänderungen kann insbesondere der Verkauf von älteren Gebrauchtwagen an Privatkunden zum Minusgeschäft werden. Es lohnt sich also, die Verwendungsentscheidung für die Gebrauchtwagen neu zu treffen und ältere Fahrzeuge häufiger an Händler zu verkaufen.


Wo besteht Handlungsbedarf für den Händler?


Damit der Handel mit Gebrauchtwagen im Jahr 2022 den neuen Anforderungen nach EU-Verordnung gerecht wird, muss der Händler einiges beachten. Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes ist der Verkäufer in der Pflicht, den Verbraucher vor Vertragsschluss im Kaufvertrag und einem gesonderten Dokument darauf hinzuweisen, wenn Abweichungen von den objektiven Anforderungen des Fahrzeugs vorliegen. Was erst einmal kompliziert klingt, meint, dass alle Mängel, die von einem üblichen Standard abweichen, offengelegt werden müssen.

Außerdem wurde beschlossen, dass die Verjährung von Sachmängelansprüchen weiterhin von zwei Jahren auf ein Jahr verkürzt werden darf, allerdings muss der Händler den Käufer in einem gesonderten Dokument darüber in Kenntnis setzen. Demnach sollten Autohändler ab sofort unbedingt ein solches Dokument erstellen und es ab Anfang nächsten Jahres bei jedem Vertragsabschluss unterschreiben lassen. Zusätzlich muss der Gebrauchtwagenhändler in diesem Dokument auf zukünftig anstehende Aktualisierungen digitaler Inhalte (bspw. Kartendaten vom Navi) hinweisen.

Neben Änderungen von Vertragsdokumenten sollte der Gebrauchtwagenhändler vor dem Hintergrund steigender Gebrauchtwagenpreise auch einen Teil seines Geschäfts neu kalkulieren. Vertreter des freien Kfz-Handels sehen in Gesetzesänderung eine Bedrohung für den Markt für ältere Gebrauchtwagen. Der Händler muss demnach abwägen, ob sich der Verkauf von älteren Fahrzeugen an den Endkunden mit der verlängerten Gewährleistung überhaupt noch rentiert. 


So entgehen Autohändlern den neuen Risiken


Eine Lösung für die Probleme der Händler bietet der Verkauf an Händler. Beim Handel zwischen Händlern gilt das Gewährleistungsrecht nicht, weshalb Sie Fahrzeuge so schnell und ohne Risiko verkaufen können. Besonders wenn, wie bei CarOnSale, Gebühren erst bei erfolgreichem Verkauf anfallen, ist der Verkauf an Händler empfehlenswert. Als digitaler Marktplatz für Gebrauchtwagen bietet CarOnSale Händlern Zugang zu über 20.000 Bietern in ganz Europa. Das Verkaufen über CarOnSale ist einfach, profitabel und persönlich. Auf diese Weise bietet CarOnSale den Händlern die Möglichkeit, neue digitale Verkaufskanäle zu schaffen, damit Gebrauchtwagenhändler trotz drastischer neuer Vorschriften weiterhin ein erfolgreiches Geschäft betreiben können.

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