Beim Verkauf von Autos entsteht häufig die Frage, welche gesetzlichen Verpflichtungen der Verkäufer und der Käufer eingehen. Eine typische Unklarheit ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung. Eine missverständliche oder falsche Benutzung dieser Begriffe im Kaufvertrag kann schnell dazu führen, dass beim Reklamationsfall eine undeutliche Rechtslage entsteht. 

Der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie liegt in der Art der Verpflichtung. Eine Gewährleistung ist der gesetzliche Anspruch eines Käufers im Kaufvertrag. Hier gewährleistet der Verkäufer also, dass das verkaufte Fahrzeug in dem angegebenen Zustand ist. In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf, haftet der Händler für alle Schäden die beim Kauf vorhanden waren. Er ist hierbei in der Pflicht zu beweisen, dass der Mangel nicht bestand. Falls zwischen sechs und zwölf Monate nach dem Verkauf Mängel auftreten, muss der Käufer beweisen dass diese Mängel schon zum Kaufzeitpunkt vorhanden waren, was nahezu unmöglich ist.

Eine Garantie wiederum ist eine freiwillige Dienstleistung des Verkäufers, die in Ergänzung mit der gesetzlichen Gewährleistung agiert. Eine Garantie kann frei vom Verkäufer gestaltet werden und kann in keinem Fall eine Gewährleistung ersetzen oder verkürzen. 

Nun stellt sich die Frage wie Händler ein Auto gewährleistungsfrei verkaufen können. Um ein Auto gewährleistungsfrei verkaufen zu können, müssen bei Parteien des Kaufvertrags auf gleicher Ebene sein. Das bedeutet konkret, dass ein Händler einem anderen Händler (B2B) ein Auto gewährleistungsfrei verkaufen kann, sowie auch eine Privatperson einer anderen Privatperson ein Auto gewährleistungsfrei verkaufen kann.

  • Gewährleistung und Garantie trennen große Unterschiede
  • Die so genannte Beweislast geht nach sechs Monaten vom Verkäufer auf den Käufer über
  • Ohne Gewährleistung kann man ein Auto nur verkaufen, wenn Käufer und Verkäufer auf gleicher Ebene agieren. Also z.B. ein Verkauf von Händler an Händler

Auto gewährleistungsfrei verkaufen

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