Exportvorteil und Netto-Export
Der Exportvorteil ist der Teil des Kaufpreises, den Sie zurückbekommen, wenn Sie ein Fahrzeug dauerhaft ins Ausland bringen. Er entsteht, wenn im Preis eine Zulassungssteuer des Erstzulassungslandes steckt, zum Beispiel die österreichische Normverbrauchsabgabe (NoVA). Den Betrag sehen Sie im Inserat. CarOnSale erstattet ihn, sobald Sie die dauerhafte Ausfuhr nachgewiesen haben.
Netto-Export erklären
Für einen Netto-Export erklären Sie die Ausfuhr vor der Zahlung und verwenden eine gültige USt-IdNr. Das geht nur bei regelbesteuerten Fahrzeugen.
Netto zahlen plus Sicherheit
Sie zahlen den Nettopreis und zusätzlich eine Sicherheit in Höhe der Umsatzsteuer des Landes, in dem das Fahrzeug bei Transportbeginn steht.
Transport durch CarOnSale
Der Transport läuft über CarOnSale, Selbstabholung ist nicht möglich.
Sicherheit zurückerhalten
Nach der Übergabe reichen Sie den unterschriebenen CMR-Frachtbrief und die Gelangensbestätigung ein. Danach erstattet CarOnSale die Sicherheit vollständig.
Alles wichtige auf einen Blick.
Was ist der Exportvorteil?
Manche Länder erheben bei der Erstzulassung eines Fahrzeugs eine Zulassungssteuer, die anteilig im Fahrzeugwert steckt. Bringen Sie das Fahrzeug dauerhaft in ein anderes Land, kann diese Steuer ganz oder teilweise erstattet werden. Den erstattbaren Betrag weist CarOnSale im Inserat als Exportvorteil aus. Steht dort kein Exportvorteil, enthält der Preis keine erstattbare Zulassungssteuer.
Was ist die NoVA?
Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist eine österreichische Steuer, die bei der Erstzulassung eines Fahrzeugs in Österreich anfällt. Kaufen Sie ein Fahrzeug aus Österreich, dessen Preis die NoVA enthält, und bringen Sie es dauerhaft ins Ausland, bekommen Sie den NoVA-Anteil als Exportvorteil zurück.
Wie bekomme ich den Exportvorteil erstattet?
Sie zahlen zunächst den vollen Preis. Der Betrag des Exportvorteils dient bis zum Nachweis der Ausfuhr als Sicherheit. Kommt Ihr Kauf für die Erstattung infrage, schickt CarOnSale Ihnen per E-Mail eine Gelangensbestätigung. Nach Erhalt des Fahrzeugs ergänzen Sie Firmenstempel, Unterschrift und Empfangsdatum und schicken sie als Antwort auf diese E-Mail zurück. Ist das Fahrzeug bezahlt und abgeholt und sind die Nachweise vollständig, erstattet CarOnSale den Betrag und bestätigt Ihnen das per E-Mail.
Welche Nachweise im Einzelfall nötig sind und welche Frist gilt, teilt CarOnSale Ihnen mit. Kommen die Nachweise nicht rechtzeitig, entfällt der Anspruch auf Erstattung. Bei einer Ausfuhr in ein Land außerhalb der EU tritt das Ausfuhrbegleitdokument mit Ausfuhrvermerk des Grenzzollamts an die Stelle der Gelangensbestätigung.
Was ist ein Netto-Export?
Bringen Sie ein regelbesteuertes Fahrzeug in ein anderes EU-Land, können Sie es netto kaufen. Dafür gilt:
- Sie erklären die Ausfuhr vor der Zahlung und verwenden eine gültige USt-IdNr.
- Sie zahlen den Nettopreis und zusätzlich eine Sicherheit in Höhe der Umsatzsteuer des Landes, in dem das Fahrzeug bei Transportbeginn steht.
- Der Transport läuft über CarOnSale, Selbstabholung ist nicht möglich. Für grenzüberschreitende Käufe fällt außerdem eine Exportgebühr an.
- Nach der Übergabe reichen Sie den unterschriebenen CMR-Frachtbrief und die Gelangensbestätigung ein. Danach erstattet CarOnSale die Sicherheit vollständig.
- Kommen die Nachweise nicht rechtzeitig, behält CarOnSale die Sicherheit als Umsatzsteuer ein, und Sie erhalten eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer.
Differenzbesteuerte Fahrzeuge können Sie nicht netto kaufen; bei ihnen wird keine Umsatzsteuer erstattet.
Was muss in Gelangensbestätigung und CMR-Frachtbrief stehen?
- Gelangensbestätigung: Firmenstempel, Unterschrift und das Datum, an dem Sie das Fahrzeug erhalten haben
- CMR-Frachtbrief: die richtige FIN, Datum, Unterschrift und Firmenstempel in Feld 24
Fehlt etwas, bitten wir Sie um eine vollständige Fassung. Die Erstattung folgt, sobald sie vorliegt.
Ich habe alles eingereicht, aber noch kein Geld erhalten. Was tun?
Manchmal müssen Sie Ihre Auszahlungsdaten erst in einer E-Mail unseres Zahlungsdienstleisters bestätigen. Prüfen Sie Ihr Postfach und den Spam-Ordner. Kam keine solche E-Mail und ist die Erstattung nach einigen Werktagen noch offen, legen Sie unter „Meine Anfragen“ eine Anfrage zum Thema Grenzüberschreitender Kauf an.

Ihre Frage ist nicht dabei?
Legen Sie in Ihrem CarOnSale-Konto unter „Meine Anfragen“ eine Anfrage an. Dort sehen Sie auch, wie weit sie bearbeitet ist.